Beschreibung
Aufkleber: 202 x 48 mm
witterungsbeständig, klimaneutral gedruckt
Laut § 18 Polizeigesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit § 5 + 9, Abs. 4, Nr. 2 Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung dürfen Aufkleber in Baden-Württemberg nicht im öffentlichen Verkehrsraum geklebt werden. Bei Verstoß haftet der*die Käufer*in.
In den anderen Bundesländern gelten ähnliche Vorschriften.




