Beschreibung
Aufkleber 5,2cm x 5,2cm
witterungsbeständig
Sollte man immer dabei haben und unter die Menschen bringen…
Laut § 18 Polizeigesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit § 5 + 9, Abs. 4, Nr. 2 Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung dürfen Aufkleber in Baden-Württemberg nicht im öffentlichen Verkehrsraum geklebt werden. Bei Verstoß haftet der Käufer.