Beschreibung
Aufkleber DIN A 7
Text: Für SIe in den Krieg ziehen und sterben? Nein danke! Ich verweigere den Wehrdienst: Verweigern.info
http://verweigern.info
Laut § 18 Polizeigesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit § 5 + 9, Abs. 4, Nr. 2 Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung dürfen Aufkleber in Baden-Württemberg nicht im öffentlichen Verkehrsraum geklebt werden. Bei Verstoß haftet der Käufer.
Für andere Bundesländer gelten ähnliche Vorschriften.




