Beschreibung
Aufkleber: Keine Mittelstreckenwaffen in Europa!
15,4 x 5,6 cm
Laut § 18 Polizeigesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit § 5 + 9, Abs. 4, Nr. 2 Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung dürfen Aufkleber in Baden-Württemberg nicht im öffentlichen Verkehrsraum geklebt werden. Bei Verstoß haftet der*die Käufer*in. Für andere Bundesländer gelten ähnliche Vorschriften.




