Beschreibung
Aufkleber 14,5×10,5cm
Material des DFG-VK Landesverbands Hamburg-Schleswig-Holstein und ihrer Kampagne
Bundeswehr abschaffen
Laut § 18 Polizeigesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit § 5 + 9, Abs. 4, Nr. 2 Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung dürfen Aufkleber in Baden-Württemberg nicht im öffentlichen Verkehrsraum geklebt werden. Bei Verstoß haftet der Käufer.