Beschreibung
Aufkleber: rund, Durchmesser: 14,8 cm
Große Schwester vom 4 cm – Aufkleber.
So wird die Botschaft auf geeigneten Flächen wirklich gut sichtbar!!!!
Laut § 18 Polizeigesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit § 5 + 9, Abs. 4, Nr. 2 Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung dürfen Aufkleber in Baden-Württemberg nicht im öffentlichen Verkehrsraum geklebt werden. Bei Verstoß haftet der Käufer.