Beschreibung
Aufkleber-Etiketten auf der Rolle, damit versuchen wir das schlechte Ablösen der bisherigen Aufkleber zu vermeiden.
Es kann aber trotzdem auch nur ein Aufkleber bestellt werden 😉
40 x 40 mm
UV-stabil
Laut § 18 Polizeigesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit § 5 + 9, Abs. 4, Nr. 2 Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung dürfen Aufkleber in Baden-Württemberg nicht im öffentlichen Verkehrsraum geklebt werden. Bei Verstoß haftet der*die Käufer*in. In den anderen Bundesländern gelten ähnliche Vorschriften.




