Beschreibung
DIN A7
Schulstreik gegen die Wehrpflicht!
8. Mai 2026
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Laut § 18 Polizeigesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit § 5 + 9, Abs. 4, Nr. 2 Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung dürfen Aufkleber in Baden-Württemberg nicht im öffentlichen Verkehrsraum geklebt werden. Bei Verstoß haftet der*die Käufer*in. Für andere Bundesländer gelten ähnliche Vorschriften.




