Beschreibung
Aufkleber, 10,5 x 7,3 cm
Eine Aktion der DFG-VK Bayern
Laut § 18 Polizeigesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit § 5 + 9, Abs. 4, Nr. 2 Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung dürfen Aufkleber in Baden-Württemberg nicht im öffentlichen Verkehrsraum geklebt werden. Bei Verstoß haftet der*die Käufer*in.




