Beschreibung
Aufkleber: schwarz mit weißer Schrift: FCK BNDSWHR,
5,1 x5,1 cm
Laut § 18 Polizeigesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit § 5 + 9, Abs. 4, Nr. 2 Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung dürfen Aufkleber in Baden-Württemberg nicht im öffentlichen Verkehrsraum geklebt werden. Bei Verstoß haftet der Käufer. In den anderen Bundesländern gelten ähnliche Vorschriften.




